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Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen des BWG Erlebnishauses
Stand: 01.01.2023

1. Geltungsbereich

Für die Nutzung der Einrichtungen des BWG Erlebnishauses durch die Besucher gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Benutzung der Einrichtungen des BWG Erlebnishauses

2.1 Die Einrichtungen des BWG Erlebnishauses dürfen nur mit einer gültigen Tagesticket betreten werden (Eintrittsgutschein oder Kassenbon). Der Eintrittsnachweis ist während des gesamten Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen dem Personal vom BWG Erlebnishaus vorzuzeigen.

2.2 Die Tages- bzw. Eintrittskarte vom BWG Erlebnishaus berechtigt unter den in Ziffer 4 ausgeführten Bedingungen zur Inanspruchnahme aller Leistungen, die zum Zeitpunkt des Besuches angeboten werden. Das BWG Erlebnishaus behält sich vor, einzelne Attraktionen aus technischen oder Sicherheitsgründen vorläufig bis zu Behebung des technischen Mangels aus dem Angebot zu nehmen.

2.3 Die Besucher sind bei Nutzung der Einrichtungen des BWG Erlebnishauses verpflichtet, die Hausordnung, die am Eingang aushängt, einzuhalten. Den besonderen Anweisungen des Personals des BWG Erlebnishauses ist unbedingt Folge zu leisten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

2.4 Die Sicherheitshinweise, die an den einzelnen Einrichtungen durch besonderen Aushang in Text und Bild etc. ausgewiesen sind, sind von allen Benutzern vor Benutzung der jeweiligen Einrichtung zu lesen und stets zu beachten. Das Personal des BWG Erlebnishauses steht für die Fragen der Besucher stets zur Verfügung.

2.5 Bei Nichteinhaltung der Hausordnung, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals des BWG Erlebnishauses durch einen Besucher kann dieser aus der Anlage des BWG Erlebnishauses verwiesen werden.

2.6 Kinderwagen sind in den dafür vorgesehenen Zonen im Eingangsbereich abzustellen.

3. Preise

3.1 Die Tages- bzw. Eintrittskarte des BWG Erlebnishauses berechtigt zur freien Inanspruchnahme aller Leistungen des BWG Erlebnishauses. Ausgenommen hiervon sind gesondert gekennzeichnete Aktivitäten und Leistungen, für diese u. U. ein gesondertes Entgelt zu entrichten ist.

3.2 Das BWG Erlebnishaus behält sich vor, jederzeit Änderungen der Tageseintrittspreise ohne vorherige Veröffentlichung vorzunehmen.

3.3 Die Tages- bzw. Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Besuch des Spielparks des BWG Erlebnishauses und der in Betrieb befindlichen Einrichtungen. Die Tages- bzw. Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Ein Wiedereintritt am Tag des Besuches ist nur mit einer gültigen Tagesticket und dem an der Kasse beim Eintritt erhaltenen Stempelaufdruck auf dem Handballen möglich.

3.4 Ermäßigungen, die unter bekannt gegebenen Bedingungen erlangt werden können, gelten einmalig. Eine Kombination von Ermäßigungen ist nicht möglich.

4. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des BWG Erlebnishauses werden im Eingangsbereich ausgewiesen. Das BWG Erlebnishaus behält sich vor, jederzeit Änderungen der Öffnungszeiten, auch für einzelne Tage, ohne vorherige öffentliche Bekanntgabe vorzunehmen. Individuell vereinbarte Öffnungszeiten, z.B. für Gruppen, können vereinbart werden. Diese individuellen Öffnungszeiten sind nicht für die Allgemeinheit bindend.

5. Haftungsbeschränkung

5.1 Für Sachschäden haftet das BWG Erlebnishaus bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, die zu einem vertragstypischen vorhersehbaren Schaden führen.

5.2 In den Fällen der Ziffer 5.1 beschränkt sich die Haftung auf höchstens das 15-fache des Tageseintrittspreises.

5.3 Das BWG Erlebnishaus haftet bei dem Verlust von eingebrachten Gegenständen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht in den hierfür vom BWG Erlebnishaus vorgesehenen Schließfächern verwahrt werden.

6. Aufsichtspflicht

Der Begleitperson obliegen die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Eltern die volle Verantwortung für die hierdurch verursachten Schäden.

7. Datenschutz

Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das BWG Erlebnishaus.

 

Sie finden die Hausordnung auch hier nocheinmal downloaden.